LOHN- UND GEHALT EINFACH ERKLÄRT

  • Lohn: Der Monatslohn beruht auf einer bestimmten Berechnungsgrundlage, wie beispielsweise der Arbeitsstunden. Da diese nicht jedem Monat identisch sind, variiert die Entlohnung monatlich (z. B. tatsächlich gearbeitete Stunden multipliziert mit dem vereinbarten Stundenlohn).

  • Gehalt: Bei einem Gehalt handelt es sich um einen festen, vereinbarten Betrag, der unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit monatlich in identischer Höhe gezahlt wird.

In § 108 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) sind alle Angaben festgeschrieben, die eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung beinhalten muss. Dies umfasst sowohl diverse allgemeine Angaben zum Arbeitnehmer als auch einzelne spezielle Entgeltbestandteile.

Kopfteil der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung

  • Name und Anschrift Arbeitgeber
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum Arbeitnehmer
  • Versicherungsnummer, Steuerklasse und Steuer-ID Arbeitnehmer
  • Beginn und ggf. Ende der Beschäftigung
  • Zeitraum der Bescheinigung

Hauptteil der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung

  • Bruttolohn bzw. -gehalt
  • Sachbezüge bzw. geldwerte Vorteile
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • ggf. Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Steuerfreibeträge
  • ggf. Kirchensteuerabzug
  • Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers
  • Persönliche Abzüge
  • Aufwandsentschädigungen
  • Auszahlungsbetrag

Jede Entgeltabrechnung entspricht einer gewissen Struktur, in der zunächst Zuschläge und sonstige Bezüge auf das Brutto-Entgelt aufaddiert werden. Daraus ergibt sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto-Entgelt. Davon werden sämtliche Abzüge subtrahiert, beispielsweise die Lohnsteuer, Kirchensteuer und die Versicherungsbeiträge. Vom Netto-Entgelt werden zudem noch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitnehmers, Vorschüsse, Sachbezüge und/oder sonstige Bezüge abgezogen. Daraus ergibt sich letztendlich der Betrag, der dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird.