Aktivrente

Die „Aktivrente“ ist ein am 1. Januar 2026 in Kraft getretenes Gesetz, das Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze ermöglicht, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Der Betrag ist lohnsteuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, aber Sozialabgaben müssen weiterhin geleistet werden.